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Anwalt Medizinrecht Regensburg  | Patientenanwalt bei Behandlungsfehlern

Schritt 1:

Was ist das Arzthaftungsrecht?

Das Arzthaftungsrecht beschäftigt sich mit der schadensrechtlichen Verantwortung von Ärzten und medizinischem Personal, wenn diesen bei der Behandlung von Patienten Fehler unterlaufen sind. Diese Fehler können zu Schäden führen, die finanzielle, körperliche und emotionale Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen. Als Rechtsanwalt im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht vertrete ich Patienten, die aufgrund von Behandlungsfehlern, mangelnder Aufklärung oder fehlerhafter Diagnosen geschädigt wurden.

 

Ich setze mich dafür ein, Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen und eine angemessene Entschädigung zu erlangen.

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Schritt1
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Schritt 2:

Außergerichtliche Vertretung.
 

Die außergerichtliche Vertretung ist ein wesentlicher Bestandteil der Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen. In diesem Stadium arbeite ich eng mit Ihnen zusammen, um alle notwendigen Unterlagen zu sammeln, wie z.B. Ihre Patientenakte, medizinische Berichte und Gutachten, und ermittle den Umfang der Schäden. Mein Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung oder dem Arzt zu erreichen, um einen langwierigen Gerichtsprozess zu vermeiden.

 

Ich verhandle in Ihrem Namen und setzen mich für Ihre Interessen ein.

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Schritt 3:

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten?
 

Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, desto besser. Idealerweise sollten Sie mich kontaktieren, sobald Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind. Dadurch kann ich frühzeitig handeln und sicherstellen, dass wichtige Fristen eingehalten werden. Außerdem erhöht dies die Chancen, eine angemessene Entschädigung für Sie zu erzielen. Hierbei vertrete ich Patienten und Patientinnen sowohl im Großraum Regensburg, in Bayern als auch bundesweit.

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Image by Scott Graham

Schritt 4:

Welche Schäden können geltend gemacht werden?

Jeder Fall ist einzigartig, und ich werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den Umfang der Schäden und die Höhe der Entschädigung, die Ihnen zusteht, zu ermitteln. Arzthaftungsansprüche können eine Vielzahl von Schäden abdecken, darunter:

  1. Eigenes Schmerzensgeld (auch des Verstorbenen).

  2. Fremdes Schmerzensgeld (Schockschaden).

  3. Behandlungs- und Arzneimittelkosten bzw. sonstige Hilfsmittel, die nicht von einem Versicherungsträger übernommen werden.

  4. Heilbehandlungskosten (zusätzlich zu Behandlungs- und Arzneimittelkosten).

  5. Pflegekosten (z.B. bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit).

  6. Vermehrte Bedürfnisse (z.B. Umbaumaßnahmen).

  7. Kosten für Wiedereingliederung/Anpassungsmaßnahmen.

  8. Eigene Fahrtkosten (auch für erforderliche Nachbehandlungen).

  9. Verdienstausfall / Entgangener Gewinn.

  10. Haushaltsführungsschaden / Naturalunterhalt.

  11. Hinterbliebenengeld.

  12. Barunterhaltsschaden bei Wegfall des Unterhaltspflichtigen.

  13. Besuchskosten der Angehörigen.

  14. Beerdigungskosten.

  15. Rechtsanwaltskosten.

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Schritt 5:

Verjährungsfrist beachten.

Die Verjährungsfrist für Arzthaftungsansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden entstanden ist oder der Patient von dem Schaden erfahren hat. Es ist wichtig, dass Sie schnell handeln und mich kontaktieren, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. In einigen Fällen kann die Verjährungsfrist jedoch abweichen – daher empfehlen ich Ihnen, unabhängig von der zeitlichen Distanz zum Schadensfall, eine anwaltliche Beratung einzuholen.

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Schritt 6:

Ablauf gerichtliches Verfahren:

Als Rechtsanwalt für Arzthaftung begleite ich Sie durch den gesamten Prozess - von der Klageeinreichung bis zur endgültigen Entscheidung. Mein Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über alle Schritte des Verfahrens zu bieten, damit Sie stets informiert und gut vorbereitet sind.

Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Darstellung des Ablaufs eines gerichtlichen Verfahrens in Deutschland, basierend auf der gängigen Verfahrenspraxis. Diese Übersicht soll Ihnen einen ersten Einblick in die verschiedenen Phasen und Schritte des Prozesses ermöglichen, um Ihnen ein besseres Verständnis für die Komplexität und die Herausforderungen solcher Verfahren zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Gestaltung eines jeden Verfahrens von den individuellen Umständen des jeweiligen Falles abhängt und somit Abweichungen von diesem beispielhaften Szenario möglich sind.

  1. Klageeinreichung.

  2. Zuordnung der Klage zur zuständigen Kammer oder zum Richter.

  3. Beschluss über den Streitwert durch Richter oder Kammer.

  4. Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten (klagende Partei).

  5. Zustellung der Klage und Aufforderung zur Klageerwiderung.

  6. Durchführung einer Güteverhandlung zur gütlichen Streitbeilegung.

  7. Gütetermin: Vergleichsvorschlag des Gerichts, Annahme oder Ablehnung.

  8. Vergleichsabschluss bei Annahme, Fortsetzung bei Ablehnung.

  9. Klägerseite nimmt schriftlich Stellung zur Klageerwiderung.

  10. Beweisbeschluss und Eröffnung der Beweisaufnahme durch das Gericht.

  11. Beweisthemen, Beweismittel und Beweislast werden festgelegt.

  12. Einsatz verschiedener Beweismittel (Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Parteivernehmung, Augenschein).

  13. Sachverständigengutachten bei medizinischen Fragen.

  14. Stellungnahmen zum Gutachten und mögliche Ladung des Sachverständigen.

  15. Gerichtstermin: Verhandlung und Befragung des Sachverständigen.

  16. Vergleichsvorschlag des Gerichts oder Erlass eines Urteils.

  17. Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Haftungsfeststellung.

  18. Ggf. Fortsetzung der Beweisaufnahme für Rechtsfolgen (z.B. Höhe des Schmerzensgeldes, Haushaltsführungsschaden, etc.).

  19. Endgültige Entscheidung durch das Gericht.

  20. Möglichkeit der Berufung oder Revision bei Unzufriedenheit mit dem Urteil.

Schritt6

Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler

Vertretung von Patienten bei Aufklärungs-, Behandlungs- und Dokumentationsfehlern.

Noch immer gelten Ärzte als Halbgötter in Weiß. Doch unter dem Kittel stecken auch "nur" Menschen. Und dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Niemand ist davor gefeit. Wichtig ist der verantwortungsvolle Umgang mit den Folgen. Ziel der Parteien sollte immer sein, eine Lösung im Sinne des geschädigten Patienten zu finden. Idealerweise schnell und außergerichtlich.

Der Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Patientinnen und Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind.

 

Es gibt kaum einen Lebensbereich, in dem ein kleiner Fehler eine größere Wirkung entfalten kann, als wenn die menschliche Gesundheit betroffen ist. Oftmals haben die Opfer eines Behandlungsfehlers ein Leben lang unter den Folgen des ihnen unverschuldet widerfahrenen Schicksalsschlags zu leiden.

In den allermeisten Fällen ist zwar weder dem behandelnden Arzt noch der Klinik Vorsatz vorzuwerfen, doch zeigt sich immer wieder, dass die im Streit stehende Behandlung nicht dem medizinischen Fachstandard entsprochen hat. Gerade dieser ist aber immer Maßstab für das Fehlverhalten des Behandelnden.

 

Viele betroffene Personen denken aber gerade in solchen Situationen:

 

Wie soll ich bloß nachweisen, dass der Arzt oder die Klinik den Gesundheitsschaden schuldhaft verursacht hat?

 

Um dieser vermeintlichen "Patt-Situation" entgegenzuwirken, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in den vergangenen Jahren und zuletzt der Gesetzgeber ein äußerst scharfes Schwert an gesetzlichen Vorgaben - zugunsten von Patientenrechten - geschaffen, die in zahlreichen Fällen bis hin zu einer Beweislastumkehr - zulasten des behandelnden Arztes oder der Klinik - führen können.

Steht beispielsweise fest, dass dem Arzt oder der Klinik ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, muss in solchen Fällen "nur" vorgetragen werden, welche medizinisch gebotenen Maßnahmen nicht durchgeführt worden sind, sodass die grundsätzlich beim Patienten liegende Beweislast sich zulasten des Arztes oder der Klinik dreht und nun dieser (=der Arzt bzw. Klinik) zu beweisen hat, dass die eingetretenen nachteiligen gesundheitlichen Folgen nicht auf sein ärztliches Fehlverhalten zurückzuführen sind. Insoweit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die negativen Gesundheitsfolgen durch den Arzt bzw. die Klinik verursacht worden sind.

 

Ich unterstütze Sie bei der Klärung von detaillierten und oftmals schwierigen Beweisfragen, der Kommunikation mit den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und den Haftpflichtversicherungen.

 

Sollte es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung und Verhandlung zu keiner Einigung kommen, helfe ich Ihnen bundesweit, Ihr Recht konsequent gerichtlich durchzusetzen.

Ich unterstütze Sie bei medizinischen Themen:

Aufklärungsfehler

Dokumentationsfehler

Schmerzensgeld

Behandlungsfehler

Schadensersatz

Zukünftige Schäden

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