Im persönlichen Gespräch Fragen stellen und das weitere Vorgehen abstimmen.
Vor Ort für Sie da. Bundesweit erreichbar.
Mit zwei Beratungsstandorten im Süden von Deutschland (Regensburg & München) bieten wir nahezu im gesamten bayerischen Raum die Möglichkeit, persönliche Beratungen ohne weite Anfahrten durchzuführen. Im Gespräch beantworte ich Ihnen Ihre Fragen und kläre Sie dort auf, wo Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen.
Manchmal kommt es aber auch vor, dass Mandanten bereits seit Jahren mit der Gegenseite im Streit stehen und sich vor allem eines wünschen: Entlastung in der langwierigen und komplizierten Kommunikationsführung. Gerne nehmen wir Ihren Wunsch zur Kenntnis und informieren Sie nur insoweit, wie es das Verfahren erfordert.
Sofern Sie eine Beratung im virtuellen Raum wünschen oder es die Wegstrecken in Deutschland erschweren, stehen wir Ihnen jederzeit auch Online per Video-Gespräch zur Verfügung.
Insoweit haben auch die deutschen Zivilgerichte neuerdings die Möglichkeiten angepasst, gem. § 128a ZPO Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass selbst gerichtliche Verhandlungen bequem von Zuhause online abgehalten werden können. Sofern Sie von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten Gebrauch machen möchten, kläre ich Sie gerne hierzu weiter auf.
§ 128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung)
(1) Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.
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