Bußgeld wegen der Grünanlagensatzung in Regensburg erhalten ? - Ich prüfe kostenlos Ihren Bußgeldbescheid!
Erste Information:
Grünanlagensatzung Regensburg
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie gegen die Grünanlagensatzung in Regensburg verstoßen haben?
Egal ob wegen Radfahren im Stadtpark, Grillen auf der Jahninsel oder Hund ohne Leine – viele Bürger kennen diese Regeln nicht. Doch das kann teuer werden.
Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich. Denn nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig!
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Schritt 1:
Was genau regelt die Grünanlagensatzung in Regensburg?
Die Grünanlagensatzung dient dazu, die Parks und Grünflächen in Regensburg sauber und sicher zu halten. Darin sind zahlreiche Regeln festgelegt, z. B.:
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Verbot von Radfahren außerhalb freigegebener Wege
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Leinenpflicht für Hunde (Link)
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Elektrisch verstärkte Musik ruhestörend zu gebrauchen (Link)
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Grillen nur in gekennzeichneten Bereichen
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Sonstige Verstöße
Viele Regensburger kennen diese Vorschriften nicht genau – Verstöße sind häufig unbeabsichtigt, aber die Bußgelder empfindlich.
Typische Beispiele aus Regensburg:
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Radfahrer mussten im Stadtpark Bußgeld zahlen, weil ihnen nicht bewusst war, dass Radfahren verboten ist. (Link)
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Jugendliche bekamen Bußgelder, weil sie nach 23 Uhr auf der Jahninsel saßen – selbst ohne Lärm!
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Ein gemütliches Grillen auf dem Grieser Spitz endete teuer, weil ein nicht erlaubter Einweggrill verwendet wurde.
Schritt 2:
Warum lohnt sich eine kostenlose Prüfung Ihres Bußgeldbescheids?
Ein Bußgeldbescheid der Stadt Regensburg ist nicht automatisch rechtmäßig. Aus Erfahrung weiß ich: Oft passieren Fehler – von Formalien bis hin zu ungenauen Vorwürfen.
Häufige Gründe für die Rechtswidrigkeit eines Bußgeldbescheids:
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Fehlerhafte oder unvollständige Sachverhaltsdarstellung
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Verstöße gegen Formvorschriften (z. B. falsche Fristenangabe)
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Unklare oder unzutreffende Anwendung der Grünanlagensatzung
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid deshalb immer prüfen, bevor Sie zahlen!


Schritt 3:
Ablauf: Wie können Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, läuft automatisch eine Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie handeln, sonst wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
So funktioniert das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten:
Schritt 1: Einspruch innerhalb von 2 Wochen
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Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde
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Keine Begründungspflicht, aber empfohlen, um Prüfung zu ermöglichen
Schritt 2: Prüfung durch die Behörde
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Behörde prüft den Einspruch und entscheidet, ob sie den Bescheid zurücknimmt oder weiter verfolgt.
Schritt 3: Weiterleitung an Gericht
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Falls die Behörde nicht einlenkt, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft und ggf. an das Amtsgericht Regensburg weitergegeben.
Wichtig: Ein fristgerechter Einspruch und professionelle Prüfung sind entscheidend für Ihren Erfolg!
MARTIN WERNER
Rechtsanwalt
KANZLEISITZ
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93047 Regensburg
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